§1 Allgemeines - Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung


1.1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen zwischen der ACCELARI GmbH einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
  • Mit der Beauftragung oder Nutzung jeglicher Dienstleistungen des Anbieters erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und erkennt diese als rechtsverbindlich an, wobei etwaige eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auch wenn sie dem Anbieter bekannt sind, nicht Vertragsbestandteil werden und ihrer Geltung hiermit ausdrücklich widersprochen wird.
  • Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, wobei der Anbieter berechtigt ist, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, und die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung als erteilt gilt, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung widerspricht.

1.2 Leistungserbringung

  • Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der individuellen vertraglichen Vereinbarungen, wobei mündliche Nebenabreden nicht getroffen werden und Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der Schriftform bedürfen, was auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel gilt.
  • Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen jederzeit und ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, wobei der Anbieter dem Auftraggeber für die Leistungen der eingesetzten Dritten wie für eigene Leistungen haftet und die Auswahl der eingesetzten Personen im alleinigen Ermessen des Anbieters liegt.
  • Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter oder Subunternehmer besteht zu keinem Zeitpunkt, wobei der Anbieter berechtigt ist, das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal nach eigenem Ermessen auszuwählen und jederzeit auszutauschen.
  • Die konkreten Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung, wobei Angaben in Werbematerialien, auf Webseiten oder in sonstiger Weise getätigte Aussagen keine Erweiterung der vertraglichen Leistungspflicht darstellen.

1.3 IT-Services und digitale Leistungen

  • Die bereitgestellten IT-Services, Software, Plattformen und digitalen Dienste werden im "as-is" Zustand zur Verfügung gestellt, wobei der Anbieter keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernimmt und technische Störungen, die auf höhere Gewalt, Hardware-Ausfälle, Netzwerkprobleme oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, vorbehalten bleiben.
  • Wartungsarbeiten, Updates, Systemanpassungen und technische Änderungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden und zu temporären Einschränkungen oder Unterbrechungen führen, wobei der Auftraggeber diese als notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Services akzeptiert und keine Ansprüche daraus ableiten kann.
  • Für die Sicherung seiner Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich, wobei der Anbieter keine Haftung für Datenverluste übernimmt, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.
  • Der Anbieter ist berechtigt, die technischen Standards, Plattformen und verwendete Software jederzeit zu ändern oder weiterzuentwickeln, wobei der Auftraggeber für die Anpassung seiner Systeme und die Kompatibilität seiner Hard- und Software selbst verantwortlich ist.
  • Die Nutzung der IT-Services erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers, wobei dieser verpflichtet ist, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und seine Zugangsdaten geheim zu halten sowie vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.

1.4 Beratungsdienstleistungen

  • Sämtliche Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen und nach bestem Wissen und Gewissen, wobei der Anbieter keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der verwendeten Informationen oder Daten übernimmt und eine Haftung für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Beratung trifft, ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  • Für den wirtschaftlichen Erfolg, die Realisierbarkeit von Empfehlungen oder die Erreichung bestimmter Ziele wird keine Gewähr übernommen, wobei sämtliche Aussagen und Empfehlungen des Anbieters unverbindliche Handlungsvorschläge darstellen und keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften beinhalten.
  • Die finale Entscheidungskompetenz für die Umsetzung von Empfehlungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber, wobei dieser verpflichtet ist, die Empfehlungen eigenverantwortlich zu prüfen und die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen selbständig zu bewerten.
  • Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Rahmenbedingungen nach Erbringung der Beratungsleistung können die Aussagekraft der Beratungsergebnisse beeinflussen, wobei der Anbieter nicht verpflichtet ist, bereits abgeschlossene Beratungen nachträglich anzupassen oder zu aktualisieren.

1.5 Marketing und Werbeservices

  • Die Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Werbekonzepten erfolgt nach kreativ-künstlerischen Maßstäben, wobei der Anbieter berechtigt ist, von Vorgaben des Auftraggebers abzuweichen, soweit dies aus künstlerischen Gründen erforderlich erscheint und die Abweichungen dem Auftraggeber zumutbar sind.
  • Eine Gewähr für die Werbewirksamkeit, den Erfolg von Marketingmaßnahmen oder die Erreichung bestimmter Marketing- oder Vertriebsziele wird ausdrücklich nicht übernommen, wobei Aussagen über potenzielle Erfolge oder Wirkungen von Marketingmaßnahmen stets unverbindliche Prognosen darstellen.
  • Die rechtliche Prüfung von Werbeinhalten, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, wobei dieser den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren.
  • Die Nutzungsrechte an sämtlichen entwickelten Konzepten, Designs, Texten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Anbieter, wobei der Auftraggeber vor der vollständigen Bezahlung nicht berechtigt ist, die Arbeitsergebnisse zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
  • Der Anbieter ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Anbieter und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

1.6 Website-Inhalte und Medienelemente

  • Sämtliche auf der Website verwendeten Bilder, Videos und Medieninhalte sind entweder lizenzierte Stock-Medien oder mittels künstlicher Intelligenz generierte Inhalte, wobei diese ausschließlich der illustrativen Gestaltung dienen und keinen Anspruch auf Authentizität oder Realitätsbezug erheben.
  • Alle dargestellten Personen, Räumlichkeiten, Gebäude, Arbeitsumgebungen und sonstigen visuellen Elemente haben keinerlei tatsächlichen Bezug zum Unternehmen oder dessen Mitarbeitern, wobei jegliche Ähnlichkeit mit realen Personen, Orten oder Situationen rein zufällig und nicht beabsichtigt ist.
  • Die auf der Website verwendeten Texte wurden teilweise oder vollständig mittels künstlicher Intelligenz erstellt, wobei diese Texte ausschließlich Informations- und Marketingzwecken dienen und keine rechtsverbindlichen Zusagen oder Garantien enthalten.
  • Eine Weiterverwendung, Reproduktion oder Verbreitung der Website-Inhalte durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters nicht gestattet, wobei Zuwiderhandlungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Website-Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, wobei aus solchen Änderungen keine Ansprüche abgeleitet werden können.

1.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, wobei er für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen allein verantwortlich ist und den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren.
  • Sämtliche Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen vollständig zu seinen Lasten, wobei sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend verlängern und der Anbieter berechtigt ist, daraus entstehende Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
  • Der Auftraggeber stellt für die Durchführung der Leistungen qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung, die befugt sind, die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen zu treffen, wobei Verzögerungen aufgrund mangelnder Entscheidungsbefugnis der benannten Ansprechpartner zu Lasten des Auftraggebers gehen.
  • Bei der Bereitstellung von IT-Infrastruktur, Software oder Zugangsdaten gewährleistet der Auftraggeber die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsstandards und rechtlichen Vorgaben, wobei er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

1.8 Leistungsänderungen

  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen jederzeit aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen zu ändern oder anzupassen, wobei solche Änderungen dem Auftraggeber mit angemessener Frist angekündigt werden und dieser bei wesentlichen Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht erhält.
  • Als wesentliche Änderungen gelten ausschließlich solche, die die vereinbarte Hauptleistungspflicht erheblich modifizieren oder einschränken, wobei Anpassungen der eingesetzten Technologien, Methoden oder Prozesse, die das vereinbarte Leistungsziel nicht beeinträchtigen, keine wesentlichen Änderungen darstellen.
  • Das außerordentliche Kündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich ausgeübt werden, wobei die Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung wirksam wird und bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten sind.
  • Geringfügige Änderungen, die die Leistungserbringung im Wesentlichen unberührt lassen, berechtigen nicht zur Kündigung oder Minderung der vereinbarten Vergütung, wobei der Anbieter solche Änderungen auch ohne vorherige Ankündigung vornehmen kann.

1.9 Leistungsfristen und Termine

  • Sämtliche genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden, wobei auch verbindliche Termine unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Mitwirkung des Auftraggebers stehen.
  • Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen und verschieben vereinbarte Termine angemessen, wobei dies auch gilt, wenn diese Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern des Anbieters eintreten.
  • Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht gefährden, wobei jede Teilleistung gesondert in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt werden kann.
  • Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wobei diese Begrenzung nicht gilt, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.

1.10 Abnahme und Mängelrüge

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach ihrer Bereitstellung sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel detailliert und schriftlich zu dokumentieren, wobei die Leistungen als mangelfrei abgenommen gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich und substantiiert Mängel rügt.
  • Die Mängelrüge muss eine nachvollziehbare und detaillierte Beschreibung der gerügten Mängel enthalten, die eine Identifizierung und Reproduktion der Mängel ermöglicht, wobei pauschale Beanstandungen oder unspezifische Beschreibungen als nicht fristwahrend gelten.
  • Geringfügige Mängel, die die Funktion und Nutzbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, wobei solche Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben sind, aber die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung nicht hindern.
  • Nach erfolgter Abnahme ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren oder bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennbar sein müssen, wobei die Geltendmachung von verdeckten Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist möglich bleibt.

1.11 Haftungsbeschränkungen

  • Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  • Der Anbieter haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter, wobei diese Haftungsbeschränkung auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
  • Die Gesamthaftung des Anbieters ist auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Vergütung, die für die schadenverursachende Leistung zu zahlen ist oder gezahlt wurde.
  • Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wobei dies nicht für Ansprüche gilt, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen, wobei der Anbieter die Möglichkeit haben muss, einen drohenden Schaden durch eigene Maßnahmen abzuwenden oder zu minimieren.

1.12 Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden, wobei diese Verpflichtung auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fortbesteht und an Mitarbeiter und Dritte weitergegeben werden muss.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen, wobei der Anbieter angemessene technische und organisatorische Maßnahmen implementiert hat, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und erforderliche Einwilligungen der Betroffenen einzuholen, wobei er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.
  • Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der Betroffenen und zu weiteren datenschutzrelevanten Aspekten sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser AGB ist.

1.13 Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Anbieters, wobei als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung München vereinbart wird, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  • Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts, wobei diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, wobei die Parteien sich verpflichten, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei dies auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst gilt und E-Mail oder Fax zur Wahrung der Schriftform nicht ausreichend ist.
  • Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgebend, wobei Übersetzungen in andere Sprachen lediglich der Information dienen und im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten die deutsche Fassung Vorrang hat.

1.14 Kontakt und Support

  • Für Fragen, Beschwerden oder sonstige Anliegen im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters steht der Support zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung, wobei die jeweils aktuellen Kontaktdaten auf der Website des Anbieters zu finden sind und Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden.
  • Der Anbieter ist bemüht, sämtliche Anfragen zeitnah zu beantworten, wobei jedoch kein Anspruch auf eine Antwort innerhalb einer bestimmten Frist besteht und Reaktionszeiten je nach Auslastung und Komplexität der Anfrage variieren können.
  • Mitteilungen des Auftraggebers an den Anbieter haben schriftlich zu erfolgen, wobei die Übermittlung per E-Mail ausreichend ist, sofern nicht in diesen AGB oder im Einzelfall ausdrücklich eine andere Form vorgeschrieben ist.

§2 Vertragslaufzeit und Kündigung


2.1 Vertragslaufzeit und Verlängerung

  • Die Mindestvertragslaufzeit für wiederkehrende Dienstleistungen und Services beträgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zwölf (12) Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung durch den Anbieter, wobei sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängert, wenn er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird.
  • Bei Inanspruchnahme von Zusatzleistungen oder Erweiterungen während der laufenden Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit für das gesamte Leistungspaket erneut um zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Erweiterung, wobei die bisherigen Vertragsbedingungen im Übrigen unverändert fortgelten.
  • Für Projekte mit definiertem Projektende gilt die im jeweiligen Angebot festgelegte Laufzeit, wobei sich diese im Falle von Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, entsprechend verlängert und zusätzliche Kosten nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet werden.

2.2 Kündigungsfristen und -modalitäten

  • Die ordentliche Kündigung ist beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich, wobei die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder digital mit qualifizierter elektronischer Signatur zu erfolgen hat und für die Wahrung der Frist der Zugang beim jeweiligen Empfänger maßgeblich ist.
  • Eine Kündigung einzelner Leistungsbestandteile ist nur möglich, wenn diese als separate Leistungspakete vereinbart wurden, wobei die Kündigung einzelner Komponenten die Laufzeit und Vergütung der übrigen Leistungen unberührt lässt und Preisanpassungen aufgrund veränderter Paketkonstellationen vorbehalten bleiben.
  • Nach Eingang einer Kündigung wird der Anbieter dem Auftraggeber eine schriftliche Kündigungsbestätigung übermitteln, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, das Ausbleiben einer solchen Bestätigung unverzüglich zu rügen und den Zugang der Kündigung nachzuweisen.

2.3 Außerordentliche Kündigung

  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt, wobei ein wichtiger Grund insbesondere dann vorliegt, wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig und schwerwiegend verletzt und diese Verletzung auch nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht beseitigt.
  • Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit mehr als zwei Monatsrechnungen, bei wiederholter verspäteter Zahlung trotz Mahnung, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder bei dessen Ablehnung mangels Masse, wobei der Anbieter in diesen Fällen berechtigt ist, sämtliche Leistungen sofort einzustellen.
  • Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gilt auch die nachhaltige Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber, die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte entgegen den vertraglichen Vereinbarungen oder die wiederholte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der kündigenden Partei das Recht vorbehalten bleibt, Schadensersatz geltend zu machen.

2.4 Folgen der Kündigung

  • Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt die Verpflichtung des Anbieters zur weiteren Leistungserbringung, wobei bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten sind und bereits gezahlte Vergütungen für nicht mehr zu erbringende Leistungen zeitanteilig zurückerstattet werden.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und Zugänge zurückzugeben oder zu deaktivieren, wobei der Anbieter berechtigt ist, nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende sämtliche Daten des Auftraggebers zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  • Die Bestimmungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung und Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wirksam, wobei insbesondere die Pflicht zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen zeitlich unbegrenzt fortbesteht.

2.5 Sonderkündigungsrechte

  • Bei wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistungen durch den Anbieter steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu, wobei dieses Recht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich ausgeübt werden muss.
  • Im Falle höherer Gewalt, die die Leistungserbringung für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unmöglich macht oder wesentlich erschwert, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wobei bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und zu vergüten sind.
  • Bei Tod oder dauerhafter Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers sind dessen Rechtsnachfolger berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen, wobei die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und der Nachweis der Rechtsnachfolge zu erbringen ist.

§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen


3.1 Preisgestaltung und Vergütung

  • Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei der Anbieter berechtigt ist, die vereinbarten Preise nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen, wenn und soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten erhöht haben.
  • Die Vergütung basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Anbieters oder individuellen schriftlichen Vereinbarungen, wobei bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten eine jährliche Preisanpassung von bis zu 5% ohne gesonderte Begründung zulässig ist.
  • Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen werden nach den jeweils aktuellen Stundensätzen des Anbieters berechnet, wobei diese vor Ausführung der Leistungen schriftlich vereinbart werden müssen und der Anbieter berechtigt ist, für solche Leistungen Vorschusszahlungen zu verlangen.

3.2 Zahlungsmodalitäten

  • Die vereinbarte Vergütung ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats ohne Abzug zur Zahlung fällig, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Anbieters maßgeblich ist.
  • Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail zu übermitteln, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, eine gültige E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang bereitzustellen und Änderungen dieser Adresse unverzüglich mitzuteilen.
  • Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von über 10.000 Euro ist der Anbieter berechtigt, folgende Zahlungsstaffelung zu verlangen: 40% bei Auftragserteilung, 30% bei Projektmitteilung und 30% bei Projektabschluss, wobei die jeweiligen Teilbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig sind.

3.3 Reisekosten und Zusatzaufwendungen

  • Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnet, wobei An- und Abreise zum/vom Kunden ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Sitz des Anbieters als Reisezeit gilt und die Abrechnung in 15-Minuten-Takten erfolgt.
  • Reisekosten und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, wobei folgende Pauschalen gelten: PKW-Nutzung 0,50 EUR pro Kilometer, Bahnfahrten 1. Klasse, Flüge Economy Class, Übernachtungen bis zu 150 EUR pro Nacht, Verpflegungspauschale 28 EUR pro Tag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
  • Sonstige notwendigen Auslagen und Zusatzaufwendungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden nach vorheriger Abstimmung und gegen Nachweis in Rechnung gestellt, wobei der Anbieter verpflichtet ist, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn absehbar wird, dass die veranschlagten Kosten überschritten werden.

3.4 Zahlungsverzug und dessen Folgen

  • Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug, wobei der Anbieter berechtigt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Pauschale für Mahnkosten in Höhe von 40 EUR pro Mahnung zu berechnen.
  • Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen ohne weitere Ankündigung einzustellen und die Wiederaufnahme der Leistungen von der vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten abhängig zu machen, wobei der Anbieter für die Zeit der Leistungseinstellung von seiner Leistungspflicht befreit ist.
  • Bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsrechnungen ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erbrachte Leistungen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig werden und der Anbieter darüber hinaus berechtigt ist, Schadensersatz zu verlangen.

3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, wobei ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden kann.
  • Die Abtretung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Anbieter an Dritte ist ausgeschlossen, wobei der Anbieter berechtigt ist, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
  • Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorleistung der Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wobei nach fruchtlosem Verstreichen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden


4.1 Bereitstellung von Informationen und Unterlagen

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, wobei er für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich ist und den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellt, die aus der Verwendung der bereitgestellten Materialien resultieren können.
  • Die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen hat in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren digitalen Format oder in ausgedruckter Form zu erfolgen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, von allen übergebenen Unterlagen und Datenträgern vollständige Sicherungskopien bei sich zu behalten und der Anbieter berechtigt ist, die Annahme von Unterlagen zu verweigern, die diesen Anforderungen nicht entsprechen.
  • Änderungen an den bereitgestellten Informationen und Unterlagen sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wobei der Auftraggeber für sämtliche Verzögerungen und Mehraufwände haftet, die aus verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Informationen resultieren.

4.2 Systemzugang und technische Ressourcen

  • Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter und dessen Mitarbeitern den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu seinen Systemen, Netzwerken, Datenbanken und sonstigen technischen Ressourcen, wobei er sicherstellt, dass dieser Zugang den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und alle erforderlichen Berechtigungen, Zugangsdaten und Passwörter rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei Remote-Zugriffen stellt der Auftraggeber eine den technischen Anforderungen des Anbieters entsprechende sichere Verbindung (VPN oder vergleichbare Technologie) bereit, wobei er für die Einhaltung aller relevanten Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist und den Anbieter von eventuellen Ansprüchen Dritter freistellt.
  • Der Auftraggeber gewährleistet die Kompatibilität seiner technischen Systeme mit den vom Anbieter eingesetzten Technologien und Tools, wobei er verpflichtet ist, seine Systeme auf einem aktuellen Stand zu halten und erforderliche Updates oder Anpassungen nach Aufforderung durch den Anbieter zeitnah durchzuführen.

4.3 Benennung und Verfügbarkeit von Ansprechpartnern

  • Der Auftraggeber benennt schriftlich mindestens einen qualifizierten und entscheidungsbefugten Hauptansprechpartner sowie einen Stellvertreter, wobei diese Personen berechtigt sein müssen, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.
  • Die benannten Ansprechpartner müssen während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und über ausreichende fachliche Qualifikation verfügen, um die erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen zu können, wobei Änderungen in der Person der Ansprechpartner dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen sind.
  • Bei zeitkritischen oder komplexen Projekten stellt der Auftraggeber die Erreichbarkeit eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sicher, wobei die Kontaktdaten für Notfälle gesondert zu vereinbaren sind.

4.4 Fristen und Termine für Mitwirkungshandlungen

  • Der Auftraggeber erbringt seine Mitwirkungshandlungen innerhalb der vereinbarten oder vom Anbieter gesetzten angemessenen Fristen, wobei er verpflichtet ist, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn absehbar wird, dass Fristen nicht eingehalten werden können.
  • Bei Verzögerungen in der Erbringung von Mitwirkungsleistungen verlängern sich die vereinbarten Ausführungsfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung, wobei der Anbieter berechtigt ist, dem Auftraggeber den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
  • Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen, wobei der Schadensersatz mindestens 30% der vereinbarten Vergütung beträgt, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.5 Qualitätssicherung und Abnahme

  • Der Auftraggeber führt in seinem Verantwortungsbereich regelmäßige Qualitätskontrollen durch und dokumentiert diese in geeigneter Form, wobei er verpflichtet ist, festgestellte Mängel oder Probleme unverzüglich schriftlich zu melden und alle zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.
  • Erforderliche Tests, Abnahmen oder Freigaben sind vom Auftraggeber unverzüglich durchzuführen und zu erklären, wobei die Verweigerung der Abnahme oder Freigabe schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu erfolgen hat und nur bei wesentlichen Mängeln zulässig ist.
  • Der Auftraggeber stellt für Tests und Abnahmen ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Testdaten und Testumgebungen zur Verfügung, wobei er die Kosten für diese Ressourcen selbst trägt und für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Datenschutzes, verantwortlich ist.

§5 Datenschutz und Vertraulichkeit


5.1 Datenschutz und DSGVO-Konformität

  • Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, wobei alle Mitarbeiter des Anbieters auf das Datengeheimnis verpflichtet sind und regelmäßige Datenschutzschulungen durchlaufen.
  • Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter tätig wird, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, diese Vereinbarung vor Beginn der Datenverarbeitung abzuschließen.
  • Der Auftraggeber bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten" und damit verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, wobei er insbesondere verpflichtet ist, erforderliche Einwilligungen einzuholen, Informationspflichten zu erfüllen und die Rechte der betroffenen Personen zu wahren.

5.2 Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Der Anbieter setzt dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten, wobei diese Maßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
  • Die implementierten Sicherheitsmaßnahmen umfassen insbesondere Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Protokollierung und regelmäßige Audits, wobei der Anbieter berechtigt ist, diese Maßnahmen weiterzuentwickeln, sofern das Sicherheitsniveau nicht unterschritten wird.
  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann, wobei ein vollständiger Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte nicht möglich ist und der Anbieter keine Haftung für die Sicherheit der Datenübertragung im Internet übernimmt.

5.3 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  • Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden, wobei diese Verpflichtung auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fortbesteht.
  • Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere technische und wirtschaftliche Informationen, Geschäftsstrategien, Kundendaten und Preiskalkulationen, wobei im Zweifelsfall von der Vertraulichkeit der Information auszugehen ist.
  • Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und beauftragte Dritte der Parteien, wobei die Parteien verpflichtet sind, diesen Personenkreis entsprechend zu verpflichten und die Einhaltung der Vertraulichkeit zu überwachen.

5.4 Datensicherung und Backup

  • Der Anbieter führt regelmäßige Backups der von ihm verwalteten Daten und Systeme durch, wobei die Backup-Strategie mindestens tägliche inkrementelle und wöchentliche vollständige Sicherungen sowie eine geografisch getrennte Aufbewahrung der Backup-Medien umfasst.
  • Die Wiederherstellung von Daten aus Backups erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers, wobei der damit verbundene Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet wird und keine Garantie für die Vollständigkeit der wiederhergestellten Daten übernommen wird.
  • Der Auftraggeber bleibt unabhängig von den Backup-Leistungen des Anbieters für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, wobei er insbesondere verpflichtet ist, vor jeder Änderung oder Wartung seiner Systeme eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

5.5 Datenlöschung und -rückgabe

  • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter sämtliche personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, wobei der Auftraggeber die Art der Rückgabe (Format, Datenträger etc.) rechtzeitig vor Vertragsende spezifizieren muss.
  • Die Löschung von Daten wird auf Wunsch schriftlich bestätigt, wobei der Anbieter berechtigt ist, anonymisierte oder aggregierte Daten für statistische Zwecke und zur Qualitätsverbesserung zu verwenden.
  • Der Anbieter ist berechtigt, Kopien der Daten zu erstellen und aufzubewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Beweissicherung erforderlich ist, wobei diese Daten nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes unverzüglich gelöscht werden.

§6 Gewährleistung und Haftung


6.1 Allgemeine Haftungsbeschränkungen

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei jede weitere Haftung des Anbieters ausgeschlossen ist, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
  • Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wobei die Haftung in jedem Fall der Höhe nach auf die Summe der im Rahmen des jeweiligen Vertrags in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung beschränkt ist.

6.2 Spezifische Haftungsregelungen für IT-Services

  • Bei der Bereitstellung von IT-Services und Software wird keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder völlige Fehlerfreiheit übernommen, wobei als vereinbarte Beschaffenheit nur die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannten Eigenschaften gelten und darüber hinausgehende Eigenschaften oder Funktionen nicht geschuldet sind.
  • Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Anbieter nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar war, wobei die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt ist, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  • Eine Haftung für Störungen oder Schäden aufgrund von nicht durch den Anbieter vorgenommenen Änderungen an den bereitgestellten Systemen, Software oder Konfigurationen ist ausgeschlossen, wobei der Auftraggeber für die Folgen solcher Eingriffe allein verantwortlich ist.

6.3 Gewährleistungsfristen und -ausschlüsse

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung, wobei diese verkürzte Verjährungsfrist nicht für Schadensersatzansprüche gilt, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Anbieter zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gestützt sind.
  • Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden, wobei die Mängelrüge eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten muss und die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Anbieters selbst oder durch Dritte Änderungen an den Leistungen vornimmt.
  • Der Anbieter hat das Recht, mindestens zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen, bevor der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen kann, wobei der Auftraggeber dem Anbieter die zur Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren hat.

6.4 Force Majeure und höhere Gewalt

  • Keine der Parteien ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet, wobei als höhere Gewalt insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyber-Attacken von Dritten und andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse gelten.
  • Die betroffene Partei wird der anderen Partei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen, wobei nach einer Dauer von mehr als drei Monaten jede Partei berechtigt ist, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  • Im Falle höherer Gewalt entfällt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Vergütung für die Dauer der Unterbrechung der Leistungen, wobei im Falle einer endgültigen Unmöglichkeit der Leistung beide Parteien berechtigt sind, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

6.5 Freistellung und Haftung gegenüber Dritten

  • Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch den Auftraggeber beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen, wobei diese Freistellung auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch den Anbieter einschließt.
  • Werden durch die Leistungen des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Leistungen entweder so abändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, oder dem Auftraggeber das Nutzungsrecht verschaffen, wobei darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe dieses Paragraphen.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt, wobei die Parteien sich verpflichten, eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme zu unterhalten.

§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte


7.1 Grundsätze der Rechteeinräumung

  • Sämtliche Rechte an den vom Anbieter entwickelten oder bereitgestellten Werken, insbesondere Software, Dokumentationen, Konzepten, Grafiken und sonstigen urheberrechtlich geschützten Materialien, verbleiben beim Anbieter, wobei dem Auftraggeber nur die in diesem Paragraphen ausdrücklich genannten Nutzungsrechte eingeräumt werden und alle nicht ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte beim Anbieter verbleiben.
  • Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, wobei bis zur vollständigen Bezahlung lediglich ein vorläufiges, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt wird.
  • Der Anbieter ist berechtigt, auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts, die entwickelten Komponenten und das dabei erworbene Know-how uneingeschränkt bei der Entwicklung ähnlicher Werke für andere Auftraggeber zu nutzen, wobei die Geheimhaltungspflichten bezüglich auftraggeberspezifischer Informationen unberührt bleiben.

7.2 Softwarelizenzen und Nutzungsbedingungen

  • Für vom Anbieter entwickelte Software erhält der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich auf den Sitz des Auftraggebers beschränktes Nutzungsrecht, wobei die Nutzung nur für eigene Geschäftszwecke und nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzeranzahl gestattet ist.
  • Die Dekompilierung, das Reverse Engineering oder die Entfernung von Schutzmechanismen der Software ist untersagt, wobei die zwingenden Bestimmungen der §§ 69d, 69e UrhG unberührt bleiben und eine Dekompilierung nur zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen zulässig ist.
  • Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig, wobei der Anbieter dem Auftraggeber die jeweils geltenden Lizenzbedingungen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellt und keine darüber hinausgehenden Rechte einräumen kann.

7.3 Übertragung und Unterlizenzierung

  • Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig, wobei der Anbieter die Zustimmung nicht unbillig verweigern wird, wenn seine berechtigten Interessen gewahrt bleiben.
  • Im Falle einer genehmigten Übertragung von Nutzungsrechten hat der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen, wobei der Auftraggeber für Verstöße des Dritten wie für eigene Verstöße haftet.
  • Bei konzernverbundenen Unternehmen ist die Nutzung durch diese nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung gestattet, wobei der Anbieter bei der Bemessung der zusätzlichen Vergütung die Konzernstrukturen angemessen berücksichtigen wird.

7.4 Schutz geistigen Eigentums

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Urheberrechtsvermerke, Kennzeichnungen und Marken des Anbieters weder zu entfernen noch zu verändern, wobei er diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern und sonstigen Dritten auferlegt, die bestimmungsgemäß mit den Werken in Berührung kommen.
  • Bei Verletzungen von Schutzrechten durch den Auftraggeber ist der Anbieter berechtigt, die weitere Nutzung der betroffenen Werke zu untersagen und Schadensersatz zu verlangen, wobei der Schadensersatz mindestens der dreifachen vereinbarten Vergütung entspricht, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.
  • Der Auftraggeber wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis von Verletzungen der übertragenen Schutzrechte durch Dritte erlangt, wobei der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die Rechtsverfolgung übernehmen kann.

7.5 Sonderregelungen für individuelle Entwicklungen

  • Bei individuell für den Auftraggeber entwickelten Werken räumt der Anbieter, soweit nicht anders vereinbart, ein ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, wobei dies die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung voraussetzt und sich nicht auf verwendete Standardkomponenten, Frameworks oder Tools des Anbieters erstreckt.
  • Der Quellcode individuell entwickelter Software wird nur übergeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wobei auch in diesem Fall die Rechte an den verwendeten Standardkomponenten, Frameworks und Tools beim Anbieter verbleiben.
  • Werden im Rahmen der Entwicklung patentfähige Erfindungen gemacht, stehen die Rechte daran ausschließlich dem Anbieter zu, wobei dieser dem Auftraggeber eine nicht-ausschließliche Lizenz zu marktüblichen Bedingungen einräumen wird.

§8 Change Management


8.1 Grundsätze des Change Managements

  • Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich beantragt werden, wobei jeder Änderungsantrag mindestens die genaue Beschreibung der gewünschten Änderung, den Grund für die Änderung und die erwarteten Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten enthalten muss.
  • Der Anbieter ist berechtigt, einen Änderungsantrag des Auftraggebers abzulehnen, wenn die Änderung technisch nicht durchführbar oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, wobei die Ablehnung schriftlich zu begründen ist.
  • Während der Prüfung eines Änderungsantrags und der Verhandlung über Änderungsvereinbarungen ist der Anbieter verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterzuführen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich eine Unterbrechung verfügt.

8.2 Change Request Prozess

  • Nach Eingang eines Änderungsantrags wird der Anbieter innerhalb von 10 Werktagen eine erste Einschätzung zu den Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und technische Umsetzbarkeit vorlegen, wobei diese Einschätzung unverbindlich ist und durch eine detaillierte Analyse präzisiert werden muss.
  • Die Kosten für die Prüfung eines Änderungsantrags und die Erstellung eines detaillierten Change Proposals trägt der Auftraggeber nach den vereinbarten Stundensätzen, wobei der Anbieter den voraussichtlichen Aufwand für die Prüfung vorab mitteilt und die Zustimmung des Auftraggebers einholt.
  • Jeder Change Proposal muss mindestens folgende Angaben enthalten: detaillierte Beschreibung der Änderungen, Auswirkungen auf den Zeitplan, Kosten der Umsetzung, erforderliche Anpassungen von Ressourcen und Mitwirkungspflichten, wobei der Anbieter auch alternative Umsetzungsvarianten aufzeigen wird.

8.3 Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung

  • Mit der Annahme eines Change Proposals werden die darin enthaltenen Änderungen verbindlicher Vertragsbestandteil, wobei sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend der im Change Proposal festgelegten Auswirkungen verschieben und die zusätzliche Vergütung nach den vereinbarten Konditionen zu zahlen ist.
  • Der Anbieter ist berechtigt, für die Umsetzung von Changes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wobei bis zur Leistung der Vorauszahlung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Änderungsumsetzung besteht.
  • Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die ohne vorherige schriftliche Vereinbarung erbracht werden, sind vom Auftraggeber nicht zu vergüten, wobei der Anbieter in diesem Fall auch keine Gewährleistung für diese Leistungen übernimmt.

8.4 Dokumentationspflichten

  • Alle Änderungen sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren, wobei mindestens folgende Dokumente zu erstellen und zu pflegen sind: Änderungsantrag, Change Proposal, Änderungsvereinbarung, technische Dokumentation der Änderungen und Abnahmeprotokoll.
  • Der Anbieter führt ein Change Log, in dem alle Änderungsanträge, deren Status und die getroffenen Entscheidungen chronologisch erfasst werden, wobei der Auftraggeber jederzeit Einsicht in das Change Log verlangen kann.
  • Die durch Änderungen erforderlichen Anpassungen der Projekt- und Systemdokumentation sind vom Anbieter vorzunehmen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten hierfür im jeweiligen Change Proposal enthalten sein müssen.

8.5 Change Advisory Board

  • Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von über 100.000 Euro wird ein Change Advisory Board (CAB) eingerichtet, dem mindestens je ein Vertreter des Auftraggebers und des Anbieters angehören, wobei das CAB über alle Änderungsanträge berät und Empfehlungen für deren Umsetzung ausspricht.
  • Das CAB tritt bei Bedarf, mindestens aber einmal monatlich zusammen, wobei die Sitzungen auch als Videokonferenz durchgeführt werden können und zu protokollieren sind.
  • Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung von Änderungen verbleibt bei den Vertragsparteien, wobei die Empfehlungen des CAB bei der Entscheidungsfindung angemessen zu berücksichtigen sind.

§9 Projektabnahme und Mängelbeseitigung


9.1 Grundsätze der Abnahme

  • Alle vom Anbieter erbrachten Leistungen unterliegen einer förmlichen Abnahme durch den Auftraggeber, wobei die Abnahme schriftlich mittels eines Abnahmeprotokolls zu erfolgen hat und Teilabnahmen für in sich geschlossene Leistungsteile zulässig sind.
  • Der Anbieter wird dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft einer Leistung schriftlich mitteilen und einen Abnahmetermin vorschlagen, wobei der Abnahmetermin innerhalb von 10 Werktagen nach der Mitteilung der Abnahmebereitschaft liegen muss.
  • Die Abnahme darf nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln verweigert werden, wobei als wesentlich solche Mängel gelten, die die Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.

9.2 Abnahmeprozess und -kriterien

  • Der Abnahmeprozess gliedert sich in die Phasen Übergabe, Prüfung und Abnahmeerklärung, wobei die Prüfphase maximal 15 Werktage dauert und der Auftraggeber während dieser Zeit die Leistungen anhand der vereinbarten Abnahmekriterien zu testen hat.
  • Die Abnahmekriterien müssen spätestens bei Projektbeginn schriftlich festgelegt werden, wobei nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Abnahmekriterien nur im Rahmen des Change Management Prozesses möglich sind.
  • Der Anbieter hat das Recht, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen und den Auftraggeber bei der Durchführung der Tests zu unterstützen, wobei die dadurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber nach den vereinbarten Stundensätzen zu tragen sind.

9.3 Mängelklassifizierung und -dokumentation

  • Festgestellte Mängel sind in drei Kategorien einzuteilen: kritische Mängel (Abnahmeverhindernd), erhebliche Mängel (Abnahme mit Vorbehalt) und unerhebliche Mängel (Abnahme ohne Einschränkung), wobei die Einstufung anhand objektiver Kriterien und der Auswirkungen auf die Nutzbarkeit erfolgt.
  • Jeder Mangel ist vom Auftraggeber nachvollziehbar zu dokumentieren, wobei mindestens folgende Angaben erforderlich sind: detaillierte Beschreibung des Mangels, Reproduktionsschritte, Auswirkungen auf die Nutzung und gewünschtes Verhalten.
  • Der Anbieter ist verpflichtet, für jeden gemeldeten Mangel eine Stellungnahme abzugeben, wobei diese eine Einschätzung zur Mangelkategorie und zum voraussichtlichen Behebungsaufwand enthalten muss.

9.4 Mängelrügefristen und -verfahren

  • Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen, wobei die Rüge eine detaillierte Beschreibung der Mängel und deren Auswirkungen enthalten muss.
  • Bei offensichtlichen Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Übergabe der Leistung, bei verdeckten Mängeln mit deren Entdeckung, wobei die Rügefrist in jedem Fall durch die Gewährleistungsfrist begrenzt wird.
  • Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung auch in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, wobei Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel hiervon unberührt bleiben.

9.5 Nachbesserung und Mängelbeseitigung

  • Der Anbieter wird gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen, wobei die Angemessenheit der Frist von der Schwere des Mangels und seinen Auswirkungen auf die Nutzbarkeit abhängt und für kritische Mängel maximal 5 Werktage, für erhebliche Mängel maximal 10 Werktage und für unerhebliche Mängel maximal 20 Werktage beträgt.
  • Der Anbieter hat das Recht auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche, bevor der Auftraggeber weitere Gewährleistungsrechte geltend machen kann, wobei bei fehlgeschlagener Nachbesserung der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann.
  • Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nachbesserungsversuch nicht beseitigt ist, wobei der Anbieter berechtigt ist, eine programmtechnische Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen, wenn diese für den Auftraggeber zumutbar ist und die vertragsgemäße Nutzung nur unerheblich beeinträchtigt.

§10 Besondere Bestimmungen für spezifische Leistungsbereiche


10.1 Software-Entwicklung

  • Die Entwicklung von Software erfolgt ausschließlich auf Basis einer schriftlichen Spezifikation, die vom Auftraggeber freizugeben ist, wobei nachträgliche Änderungswünsche dem Change-Management-Prozess unterliegen und gesondert vergütet werden.
  • Der Quellcode verbleibt im Eigentum des Anbieters und wird nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung übergeben, wobei auch in diesem Fall die Rechte an verwendeten Frameworks, Bibliotheken und Tools beim Anbieter verbleiben.
  • Die Entwicklung erfolgt nach dem im Projektvertrag festgelegten Vorgehensmodell (z.B. Wasserfall, Agile, Scrum), wobei Abweichungen vom gewählten Modell der schriftlichen Zustimmung beider Parteien bedürfen und die damit verbundenen Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen sind.

10.2 IT-Support und Wartung

  • Der Anbieter erbringt Support- und Wartungsleistungen während der vereinbarten Servicezeiten mit den definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, wobei sich die Priorisierung von Störungen nach der vereinbarten Dringlichkeitsmatrix richtet und Reaktionszeiten nur innerhalb der Servicezeiten laufen.
  • Wartungsfenster werden mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen angekündigt, wobei der Anbieter berechtigt ist, in Notfällen auch ohne vorherige Ankündigung Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Stabilität der Systeme erforderlich ist.
  • Der Auftraggeber hat für die Remote-Wartung einen technisch geeigneten Zugang zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Zugangs vom Auftraggeber zu tragen sind und der Anbieter keine Haftung für Störungen der Fernwartungsverbindung übernimmt.

10.3 Marketing- und Beratungsleistungen

  • Marketing- und Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik und der Marktentwicklung, wobei der Anbieter keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg der empfohlenen Maßnahmen übernimmt und Prognosen oder Einschätzungen unverbindlich sind.
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Verfügung gestellten Materialien, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt, wobei er den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freistellt, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
  • Bei der Erstellung von Marketing-Materialien behält sich der Anbieter ein Erstgestaltungsrecht vor, wobei nach drei Korrekturschleifen weitere Änderungen nach Aufwand berechnet werden und der Auftraggeber die finale Version innerhalb von 5 Werktagen freizugeben hat.

10.4 Hosting-Services

  • Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Hosting-Services von 99,5% im Jahresmittel, wobei planmäßige Wartungsarbeiten, höhere Gewalt und Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder Dritter bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
  • Die Datensicherung erfolgt gemäß der vereinbarten Backup-Strategie, wobei der Anbieter keine Garantie für die Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit der Daten übernimmt und der Auftraggeber verpflichtet ist, regelmäßig eigene Sicherungskopien kritischer Daten zu erstellen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder die Systemsicherheit gefährdenden Inhalte zu hosten und die vereinbarten Ressourcenlimits einzuhalten, wobei der Anbieter bei Verstößen berechtigt ist, den Zugang zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

10.5 Allgemeine technische Rahmenbedingungen

  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine technische Infrastruktur den vom Anbieter kommunizierten Mindestanforderungen entspricht, wobei er verpflichtet ist, notwendige Updates und Sicherheitspatches zeitnah einzuspielen und seine Systeme auf aktuellem Stand zu halten.
  • Bei der Nutzung von Cloud-Services erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, wobei der Anbieter berechtigt ist, zertifizierte Subunternehmer einzusetzen und die Infrastruktur an technische Entwicklungen anzupassen.
  • Die Schnittstellen und Datenformate für den Datenaustausch werden vom Anbieter vorgegeben, wobei Änderungen mit angemessener Frist angekündigt werden und der Auftraggeber für die Anpassung seiner Systeme selbst verantwortlich ist.

§11 Schlussbestimmungen


11.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ist München, wobei der Anbieter berechtigt ist, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters in München, wobei dieser auch für Zahlungen als Erfüllungsort vereinbart wird, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
  • Der Gerichtsstand München gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess, wobei die Wahl des Gerichtsstands auch für Verfahren wegen der Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens gilt.

11.2 Anwendbares Recht

  • Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, wobei insbesondere das UN-Kaufrecht keine Anwendung findet.
  • Die Vertragssprache ist deutsch, wobei im Falle von Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsdokumente in andere Sprachen die deutsche Fassung maßgeblich und bindend ist.
  • Für die Auslegung dieser AGB und aller Vertragsdokumente sind ausschließlich die deutschen Rechtsbegriffe und das deutsche Rechtsverständnis maßgebend, wobei dies auch dann gilt, wenn die englische oder eine andere Sprachfassung verwendet wird.

11.3 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, wobei die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzt wird, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  • Im Falle von Regelungslücken gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  • Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, wobei dies auch für die teilweise Ausübung von Rechten oder die einmalige Nichtausübung eines Rechts gilt.

11.4 Schriftformerfordernis

  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) nicht ausreichend sind.
  • Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst, wobei mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden und unwirksam sind.
  • Ausgenommen vom Schriftformerfordernis sind ausdrücklich als solche bezeichnete Erklärungen, für die in diesen AGB eine andere Form vorgesehen ist, wobei dies insbesondere für Kommunikation im operativen Tagesgeschäft gilt.

11.5 Vertraulichkeit der Vertragsbedingungen

  • Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser AGB sowie aller damit zusammenhängenden Vereinbarungen vertraulich zu behandeln, wobei dies insbesondere für Preise, Konditionen und projektspezifische Regelungen gilt.
  • Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen, wobei in diesem Fall die jeweils andere Partei unverzüglich über die Offenlegungspflicht zu informieren ist.
  • Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, wobei jede Partei verpflichtet ist, auf Verlangen der anderen Partei alle vertraulichen Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten.

§12 Website-Inhalte und Medienelemente


12.1 Bildmaterial und Videoinhalt

  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche auf der Website verwendeten Bilder und Videos entweder lizenzierte Stock-Medien oder mittels künstlicher Intelligenz generierte Inhalte sind, wobei diese ausschließlich zu Gestaltungs- und Illustrationszwecken eingesetzt werden und keinen Anspruch auf Authentizität erheben.
  • Die auf der Website dargestellten Personen, Räumlichkeiten, Gebäude, Arbeitsumgebungen und sonstigen visuellen Elemente stehen in keiner tatsächlichen Verbindung zum Unternehmen oder dessen Geschäftsbetrieb, wobei es sich ausschließlich um fiktive Darstellungen handelt.
  • Es wird ausdrücklich klargestellt, dass keine realen Mitarbeiter, tatsächlich existierende Geschäftsräume oder genuine Unternehmensstandorte abgebildet werden, wobei alle visuellen Darstellungen ausschließlich exemplarischen und illustrativen Charakter haben.

12.2 Textinhalte und KI-generierte Inhalte

  • Die auf der Website verwendeten Texte wurden teilweise oder vollständig mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt, wobei diese ausschließlich Informations- und Marketingzwecken dienen und keine rechtlich bindenden Zusicherungen oder Garantien enthalten.
  • Rechtlich verbindliche Aussagen finden sich ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den individuell geschlossenen Vertragswerken, wobei Website-Inhalte lediglich der allgemeinen Information dienen.
  • Die durch KI generierten Inhalte werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft, wobei dennoch keine Garantie für deren Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit übernommen wird.

12.3 Haftungsausschluss für Medieninhalte

  • Das Unternehmen übernimmt keinerlei Gewähr für etwaige Ähnlichkeiten der dargestellten Inhalte mit real existierenden Personen, Orten, Situationen oder Gegebenheiten, wobei jegliche Übereinstimmungen rein zufällig und nicht beabsichtigt sind.
  • Die Nutzung von Stock-Medien und KI-generierten Inhalten erfolgt im Rahmen der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der Anbieter, wobei das Unternehmen sicherstellt, dass alle erforderlichen Rechte für die Verwendung vorliegen.
  • Für technische oder inhaltliche Fehler in den dargestellten Medieninhalten wird keine Haftung übernommen, wobei das Unternehmen sich vorbehält, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu entfernen.

12.4 Urheberrecht und Lizenzbestimmungen

  • Die Verwendung der Stock-Medien erfolgt ausschließlich im Rahmen rechtmäßig erworbener Lizenzen, wobei die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Anbieter strikt eingehalten werden und eine Weiterverwendung durch Dritte ausdrücklich untersagt ist.
  • Die durch künstliche Intelligenz generierten Inhalte unterliegen den spezifischen Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Systeme und deren Anbieter, wobei das Unternehmen sicherstellt, dass die Nutzung im Einklang mit diesen Bedingungen erfolgt.
  • Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Verbreitung oder sonstige Nutzung der auf der Website dargestellten Medieninhalte durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht gestattet, wobei Zuwiderhandlungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

12.5 Aktualisierung und Änderungsvorbehalt

  • Das Unternehmen behält sich vor, die auf der Website dargestellten Medieninhalte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren, zu ändern oder zu entfernen, wobei aus solchen Änderungen keine Ansprüche abgeleitet werden können.
  • Die Verwendung der Medieninhalte erfolgt stets unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und der fortbestehenden Lizenzrechte, wobei das Unternehmen bemüht ist, die Website stets aktuell und ansprechend zu gestalten.
  • Bei Hinweisen auf rechtliche Verstöße durch die verwendeten Medieninhalte werden diese unverzüglich geprüft und gegebenenfalls entfernt oder ersetzt, wobei das Unternehmen für eine zeitnahe Bearbeitung entsprechender Hinweise Sorge trägt.

12.6 Automatisierte Kommunikation und Datenverarbeitung

  • Jeder Webseitenbesucher und Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich darüber informiert und erklärt sich mit der Nutzung der Website damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation (schriftlich, telefonisch und audiovisuell) durch automatisierte Systeme und künstliche Intelligenz durchgeführt wird, wobei diese Systeme im Auftrag und unter Kontrolle des Anbieters agieren und den gleichen Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen unterliegen wie menschliche Mitarbeiter.
  • Für die technische Durchführung der automatisierten Kommunikation und Datenverarbeitung werden spezialisierte Dienstleister wie Twilio, ElevenLabs, ChaticMedia sowie weitere gleichartige Dienste als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO eingesetzt, wobei mit allen Dienstleistern entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge gemäß den Anforderungen der DSGVO abgeschlossen wurden.
  • Sämtliche Kommunikationsdaten der Webseitenbesucher und Auftraggeber werden zum Zwecke der Qualitätssicherung, Prozessoptimierung und Weiterentwicklung der automatisierten Systeme gespeichert und verarbeitet, wobei diese Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt und jeder Betroffene über ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO verfügt.
  • Die primäre Speicherung und Verarbeitung der Kommunikationsdaten erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, wobei für die Nutzung der spezialisierten Dienstleister wie Twilio, ElevenLabs und ChaticMedia eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU gemäß den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) erfolgt. Der Nutzer erklärt sich mit dieser Datenübermittlung in Drittländer ausdrücklich einverstanden, wobei die jeweiligen Datenschutzbestimmungen und Verarbeitungsorte der einzelnen Dienstleister in unserer Datenschutzerklärung detailliert aufgeführt sind.
  • Mit der Nutzung der Website und der Kommunikationskanäle erkennt jeder Besucher und Auftraggeber an, dass im Rahmen der automatisierten Kommunikation keine rechtsverbindlichen Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien abgegeben werden können, wobei rechtsverbindliche Vereinbarungen ausschließlich in schriftlicher Form gemäß § 11.4 dieser AGB erfolgen müssen.



Impressum


ACCELARI GmbH

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ACCELARI Development Ltd. & Co. KG

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ACCELARI - DEVELOPMENT, PROMOTION AND SERVICES LIMITED

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ACCELARI LIMITED

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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

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